Der Krieg gegen Russland rückt immer näher! Man ist schon auf der Suche nach geeignetem Menschenmaterial für die Ostfront und kommuniziert das auch klar und deutlich, so wie hier auf einem Symposium der Frankfurter Allgemeine Zeitung.
Diese Aussagen zu Anschlägen auf die Krim-Brücke, mit Taurus-Raketen aus Deutschland, dürften den Tatbestand der Planung und Vorbereitung eines Angriffskrieges erfüllen.
Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
§ 13 Verbrechen der Aggression
„Wer einen Angriffskrieg oder eine sonstige Angriffshandlung im Sinne des Absatzes 1 plant, vorbereitet oder einleitet, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.